Unsere Leistungen im Überblick


Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtgutachten wird benötigt, wenn es zu einem Unfall kommt oder aber Ihr Fahrzeug beschädigt wird durch die Schuld eines Anderen. Der Geschädigte hat nun das Recht und die Aufgabe diesen Schaden durch einen selbst gewählten Sachverständiger den entstandenen Schaden nachzuweisen und bewerten zu lassen. Der Sachverständiger wird nun ein Gutachten erstellen, welches eine Schadensfeststellung, Kalkulation zur Schadenhöhe und eine Wertermittlung beinhaltet. Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis ermittelt und auch der Restwert des beschädigten Fahrzeuges. Auch der Nutzungsausfall wird durch den Sachverständiger berechnet. Die Kosten für das Gutachten und der eventuelle Rechtsbeistand muss von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Kaskogutachten

Ein Kaskogutachten wird bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug benötigt. Der Grund hierfür kann ein selbstverschuldeter Unfall, Wildunfall, Einbruch, Diebstahlschaden oder ein Schaden durch Fahrerflucht sein. Im Falle des Kaskoschadens ist die eigene Versicherung weisungsberechtigt und entscheidet wer dieses Gutachten erstellen und berechnen darf. Im Gegensatz zum Haftpflichtfall können zumeist keine Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall oder eine Wertminderung geltend gemacht werden.

Zustandsbericht

Ein Zustandsbericht gibt Ihnen Aufschluss darüber welchen Zustand Ihr Fahrzeug hat, im Bezug auf Unfallschäden oder beschädigter Bauteile die den Wert Ihres Fahrzeuges mindern weil diese vom Standard abweichen. Wir halten hierbei fest in welchem Umfang Reparaturen notwendig wären und kalkulieren die Kosten hierfür. Dies kann insbesondere eine Rolle spielen wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Leasingende an den Händler zurück geben wollen oder beispielsweise einen Geschäftswagen aus dem Firmenvermögen auslösen möchten. Je nach Auftrag kann hier auch ein Einkaufs-, Verkaufs- und Wiederbeschaffungswert ermittelt werden.

Vereinbaren Sie einen termin

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Wie sieht der Ablauf aus?

1. Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kümmern uns um alles Weitere.

2. Schadensbegutachtung

Wir begutachten den Unfallschaden vor Ort, bei Ihnen Zuhause oder bei uns im Unfallzentrum.

3. Erstellung des Gutachtens

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4. Abwicklung

Wir wickeln den Schaden direkt mit der Versicherung und dem Rechtsanwalt ab. Sie müssen nichts weiter tun.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist ein Gutachten?

Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Schäden, welche an einem Fahrzeug entstanden sind und dokumentiert diese in Form eines Gutachtens. Hierbei werden sämtliche Mängel aufgeführt die am Fahrzeug vorhanden sind und man nachweislich plausibel auf das Schadensereignis zurück kann.
Die Schäden werden durch EDV Programme berechnet. Ein Gutachten gibt Aufschluss über die Beschädigung, die Reparaturmethode oder eines Totalschadens und auch der Wiederbeschaffungswert, sowie der Restwert des verunfallten Fahrzeuges.

Wann brauche ich ein Gutachten?

Ein Gutachten wird gebraucht, wenn es zu einem Schadenereignis bzw. Unfall gekommen ist. Ein Gutachter wird dann den entstandenen Schaden und die Kosten einschätzen.
Dies ist die Grundlage dafür, um Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können.

Ist ein Gutachten für mich kostenlos?

Im Falle eines Haftpflichtschadenfalles, also wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, dann hat die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten und den Rechtsanwalt zu tragen.